Wie einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bundesverband vom 04. Mai 2012 zu entnehmen ist, konnte der Verein bei einer Klage gegen 1&1 einen Erfolg verbuchen, der Verbrauchern nun mehr Schutz bei Vertragsänderungen am Telefon bieten sollte.
Die Verbraucherzentrale klagte in einem Fall, bei dem eine Kundin ein Telekommunikationspaket von 1&1 fristgerecht kündigte, daraufhin allerdings telefonisch einem neuen Angebot von 1&1 zustimmte. Dieses Angebot wollte die Kundin später doch nicht annehmen, woraufhin 1&1 darauf verwiesen habe, dass ein Widerspruchsrecht nur bei Neuabschlüssen genutzt werden könne. Die Verbraucherzentrale erachtete diesen Vorgang als nicht rechtmäßig und klagte. Laut besagter Pressemittelung der Verbraucherzentrale hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden, dass Kunden auch dann ein Widerrufsrecht haben, wenn sie beispielsweise per Telefon ihren Vertrag ändern. Welche Voraussetzungen für dieses Widerrufsrecht erfüllt sein müssen und in welchem Fall dieses Recht entfallen kann, können Verbraucher im Detail unter anderem der besagten Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bundesverband entnehmen.
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